Mittwoch, 10. April 2013

Der Qualifikationsbegriff


Der Begriff der „Qualifikation“ erscheint in einer ersten Annäherung relativ klar abgrenz- und definierbar. Setzt man sich jedoch genauer mit dem Thema auseinander, so findet man recht unterschiedlicher Zugänge in der Literatur. Abhängig von der Sichtweise und vom fachlichen Zugang ergeben sich unterschiedliche Definitionen und Erläuterungen für den Begriff.
Es gibt unterschiedliche Arten von Qualifikationen. Im Allgemeinen wird zwischen funktionaler (überwiegend Kenntnisse und Fertigkeiten) und extrafunktionaler Qualifikation (überwiegend persönliche Eigenschaften) unterschieden. Qualifikationen von berufs- und funktionsübergreifendem Charakter werden auch als Schlüsselqualifikationen bezeichnet. (Edrich, 2010)
Qualifikation  beispielsweise im Bereich Sport bedeutet nach Wikipedia „sämtliche Arten von Vorausscheiden, in denen mehrere Sportler oder Mannschaften darum kämpfen, an einem bestimmten Turnier oder Wettbewerb teilnehmen zu dürfen.“ (Wikipedia, 2012) Die Erklärung seitens des Personalwesens definiert Qualifikation als ein personenbezogenes Arbeitsvermögen, welches sich „aus Fach- und Sozialkompetenz zusammensetzt.“ (Wikipedia, 2012)
Im Bereich Bildung beschreibt Fedders in seiner Studienarbeit „Selbstgesteuertes Lernen vor dem Hintergrund des sich wandelnden Bildungsbegriffs“ (2008) als „abstrakte Fähigkeiten eines Individuums, bestimmte berufliche Anforderungen bewältigen zu können.“  (Fedder, 2008, S. 7). In weiterer Folge betrachtet er Qualifikation als formale Anforderungen, welche als Voraussetzung für den Zugang zu einem Beruf oder zu unterschiedlichen Bildungseinrichtungen erfüllt werden müssen. Er bringt auch den Aspekt der Messbarkeit ein, denn Zeugnisse, Zertifikate oder andere berufliche Nachweise sind für ihn „Dokumentation der Qualifikation einer Person“ (Fedder, 2008, S. 7)
Heidenreich nähert sich dem Begriff aus der Sichtweise einer betrieblichen Arbeitsorganisation, wo der Produktionsprozess in einzelne Arbeitspositionen zusammengefasst wird. Um diese Teilaufgaben erfüllen zu können, zielt hier der Qualifikationsbegriff auf die Fähigkeiten und Kenntnisse ab, die zu Erfüllung der Anforderungen der Arbeitsposition erforderlich sind (tätigkeitsbezogener Qualifikationsbegriff) anderseits „auf die Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten, über die eine Erwerbsperson tatsächlich verfügt (personenbezogener Qualifikationsbegriff).“  (Heidenreich, 1997, S. 696) Er spricht dabei von Qualifikationen wie: Loyalität, Pünktlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, führt aber auch das neuere Konzept der „Schlüssenlqualifikationen“  (Heidenreich, 1997, S. 696) an. Darunter versteht er die „Fähigkeit zur Bewältigung offener,…komplexer Situationen…etwa Selbständigkeit, intrinsische Arbeitsmotivation, Team und Kommunikationsfähigkeit…und Lernfähigkeit.“ (Heidenreich, 1997, S. 696)

Nach Prof. Herbert Beck beinhalten Schlüsselqualifikationen folgende Punkte:
  • Sie dienen der Erschließung (Schlüssel) wechselnden Spezialwissens.
  • Sie beinhalten kein spezielles Fachwissen, sondern eine allgemeine berufliche Leistungsfähigkeit.
  • Sie stellen berufs- und funktionsübergreifende Qualifikationen mit übergeordneter Bedeutung für die Bewältigung zukünftiger Aufgaben dar.
  • Sie waren schon immer von Bedeutung und stehen wegen der Wandlungen auf allen Gebieten jetzt stärker im Mittelpunkt.

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